HARTUNG CONSULTING PARTGMBB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

HARTUNG CONSULTING PARTGMBB
DE | EN/US | JP | CN |

Steuer-beratung

Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht ist schon komplex genug - noch unübersichtlicher wird es, wenn bei geschäftlichen Operationen das Steuerrecht mehrerer Nationen zum Tragen kommt.

Antworten

Unsere Experten wissen auf alle Steuerfragen, ob national oder international, die entsprechenden Antworten. Wir eröffnen Ihnen auf Ihr Unternehmen zugeschnittene, optimale Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer steuerlichen Planungen, die wir den häufig wechselnden gesetzlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich anpassen.

 

Gestaltungsberatung

Lösungen

Eine kompetente und umfassende steuerliche Beratung ist für Unternehmen jeder Größenordnung und Rechtsform sowie für natürliche Personen unerlässlich. Die Komplexität des nationalen und internationalen Steuerrechts sowie ständige gesetzliche Veränderungen bedingen, dass bei zahlreichen Problemstellungen alternative Lösungsmöglichkeiten identifiziert und bewertet werden müssen.

Strategische Planung

Bei den am Wirtschaftsstandort Deutschland vorherrschenden hohen Steuerbelastungen sind unternehmerische Entscheidungen auch und wesentlich von steuerlichen Auswirkungen abhängig. Darüber hinaus kann eine strategische Steuerplanung nicht nur die Steuerbelastung reduzieren, sondern auch die Finanzkraft stärken.

Strategie

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zur steueroptimalen Gestaltung und zur Minimierung der Steuerbelastung im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten. Wir entwickeln Ideen und erarbeiten innovative, messbar erfolgreiche Lösungen.

Vertretung in Steuersachen

Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Wahrung Ihrer Rechte und Interessen im Falle einer steuerlichen Betriebsprüfung. Wir vertreten Sie in Rechtsbehelfsverfahren bei den Finanzbehörden sowie in Verfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof, in Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten und Steuervergehen sowie bei Steuerfahndungen.
 

Laufende Steuerberatung

Beratung

Unsere Beratungskompetenz erstreckt sich auf alle Steuerarten in allen laufenden Steuerangelegenheiten. Neben der Anfertigung von Steuererklärungen und Prüfung von Steuerbescheiden wirken wir bei der Aufstellung der Steuerbilanz mit, erstellen Einnahmen-/Überschußrechnung sowie steuerliche Ergänzungsbilanzen und übernehmen sämtliche Leistungen im Rahmen der Steuerverwaltung.

Finanzbuchhaltung

Gern übernehmen wir die Einrichtung Ihrer Buchhaltung und -führung sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich der dazugehörigen Steuer- und Sozialversicherungsmeldungen.

Effizienz

Effiziente, schnelle Auftragsbearbeitung bei optimierten Kosten gehören dabei zu unseren besonderen Stärken.
 

Internationale Steuerberatung

Herausforderungen

Die zunehmende Globalisierung stellt deutsche Unternehmen auch in steuerlicher Hinsicht vor neue Herausforderungen. Groß-, aber gerade auch mittelständische Unternehmen, die grenzübergreifend und multinational tätig werden, benötigen Beratung nicht nur im Hinblick auf das nationale, sondern auch auf das internationale Steuerrecht. Gleiches gilt für ausländische Unternehmen mit ihren Tochtergesellschaften und Niederlassungen in Deutschland.

Neben der klassischen internationalen Steuerberatung übernehmen wir auch die grenzüberschreitende Umsatzbesteuerung, einkommenssteuerliche Beratung im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitern (Expatriate Services), die internationale Betreuung von Privatkunden sowie die Zollplanung.

Transferpricing

Wir unterstützen multinational operierende Unternehmen auch mit Transferpreis-Beratung. Wir sammeln und dokumentieren Vergleichsdaten, helfen bei der Auswahl der optimalen Methode und stimmen sie zwischen den verschiedenen Ländern ab. So wird das Risiko von Doppelbesteuerungen bei grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen vermieden; Beanstandungen von Finanzbehörden unterbleiben.
 

Nachfolgeberatung

Kompetenzen

Ihre Nachfolgeregelungen in Ihrem Interesse so steuerminimierend wie möglich zu gestalten ist nur ein Teil unserer Beratungskompetenzen in diesem Bereich. Darüber hinaus finden wir auf Sie zugeschnittene zivilrechtliche und wirtschaftliche Regelungen. Ist kein Nachfolger vorhanden, helfen wir auch gern bei Unternehmensverkäufen, Mitarbeiterbeteiligungen und Börseneinführungen.
 

Umsatzsteuerberatung

EU

Da die deutsche Umsatzsteuer auf EU-rechtlicher Grundlage basiert, haben die mit ihr verbundenen Regelungen an Komplexität erheblich zugenommen. Trotz einheitlicher EU-Rechtsgrundlage sind die nationalen Umsatzsteuergesetze in den EU-Staaten noch lange nicht einheitlich.

Beratung

Umsatzsteuerliche Beratung für national sowie international operierende Unternehmen ist daher nicht mehr Teil der allgemeinen Steuerberatung, sondern zu einer Aufgabe für Spezialisten geworden. Auch in zollrechtlichen und verbrauchssteuerlichen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
 

Steuerstrafrecht

Ansatz

Steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren werden immer effizienter: Die zunehmende Anzahl von Steuerfahndern, eine effektive Datenverarbeitung und die intensivierte Zusammenarbeit nationaler und internationaler Behörden erhöhen das Risiko des Steuerpflichtigen, in ein Verfahren verwickelt zu werden. Rechtzeitige, präventive Beratung kann gegensteuern: Liegen Entdeckungsrisiken vor, zum Beispiel bei Betriebsprüfungen, Erbschaften, Scheidungen oder Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis, nehmen unsere Experten kritische Sachverhalte aus steuerstrafrechtlichen Perspektiven unter die Lupe. Ggf. kann eine gezielt eingesetzte Selbstanzeige Abhilfe schaffen.
 

Beratung gemeinnütziger Einrichtungen

Ansatz

Auch in gemeinnützigen Einrichtungen sind Transaktionen und Geschäftsabschlüsse zunehmend von steuerlicher Bedeutung. Wir unterstützen gern bei der Finanzierung, der Mittelverwendung, der lohn- und umsatzsteuerlichen Gestaltung sowie bei Fragen der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe.
 

Expatriate Services - Mitarbeiterentsendungen

Ausland

Mit der zunehmenden Globalisierung wächst auch die Anzahl von Mitarbeitern, die für einen befristeten Zeitraum ins Ausland entsandt werden. Das hat steuer- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen in Heimat- und Gastland, die sowohl dem Mitarbeiter als auch dem entsendenden Unternehmen zum Nachteil gereichen können.

Anträge

Wir nehmen Schätzungen der ausländischen Steuerbelastung für die Entsendezeit vor und stellen Vergleiche mit der deutschen Steuerbelastung an. Ggf. bereiten wir auch die notwendigen Anträge für die Sozialversicherungsbehörden vor.

Entsendeverträge

Wir unterstützen Sie außerdem bei der Erstellung von internationalen Entsendeverträgen. Dabei spielen vor allem zwei Aspekte eine Rolle:

  1. Die Steuerminimierung für Unternehmen und Mitarbeiter unter Berücksichtigung der nationalen Steuergesetze sowie der geltenden Doppelbesteuerungsabkommen.
  2. Die kostenoptimierte und soziale Absicherung des Mitarbeiters anhand der nationalen und internationalen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.

Steuererklärungen

Bei doppelter Ansässigkeit, beruflicher Tätigkeit in mehreren Staaten oder Einkünften aus mehreren ausländischen Quellen erstellen wir gern auch die notwendigen Steuererklärungen und beziehen dabei die nationalen und internationalen Vorteile mit ein.